Wie viele Punkte drohen mir?
1 Punkt: bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden oder gleichgestellten Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte: bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
Wann werden meine Punkte wieder gelöscht?
Wann Punkte aus dem Fahreignungsregister in Flensburg gelöscht werden, hängt vom jeweiliegen Verstoß ab. Die Frist zur Löschung beginnt, wenn der Bescheid rechtskräftig ist, also keine Rechtsmittel mehr möglich sind.
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt: | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten: | 5 Jahre |
Straftat mit 2 Punkten: | 5 Jahre |
Straftat mit 3 Punkten: | 10 Jahre |
Die im "Fahreignungsregister" in Flensburg eingetragen Punkte verjähren seit der Reform im Jahr 2014 nun für jeden Verstoß einzeln und damit unabhängig von zwischenzeitlich neu eingetragenen Punkte.