NAHEZU JEDER ZWEITE BUßGELDBESCHEID IST FEHLERHAFT!
Die in einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhobenen Vorwürfe sind oft unzutreffend oder unzureichend belegt.
Akzeptieren Sie die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe nicht ungeprüft. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Bescheids Einspruch einzulegen. Auf jeden Fall sollten Sie den Bußgeldbescheid genau prüfen - am besten von unseren spezialisierten Experten.
Unterlagen übermitteln
Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen schnell und unkompliziert übermitteln:
PER E-MAIL:
bussgeldabwehr24@dr-greger.de
oder per Messenger über
WHATSAPP, TELEGRAM, SIGNAL oder WIRE:
0176-45746282
Lassen Sie uns die Ihnen zugegangenen Unterlagen vollständig eingescannt per E-Mail oder gut leserlich abfotografiert per WhatsApp zukommen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre E-Mail-Adresse mit, über die wir mit Ihnen die weitere Abwicklung vornehmen können. Für unsere Erstsichtung entstehen Ihnen KEINE KOSTEN.
Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren ?
Sie haben zu dem vorausfahrenden Fahrzeug den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten ?
Sie haben Ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt?
Sie haben trotz Verbots ein vor Ihnen fahrendes Fahrzeug überholt?
Wir kommunizieren mit Ihnen per E-Mail, Telefon sowie WhatsApp & Co. – schnell und unkompliziert:
0176-45746282
So sparen Sie sich zeitaufwendige Kanzleibesuche.